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EU-Pass

EU-Reisepasse für Hunde, Katzen und Frettchen

Info:
Aufpassen müssen Reisende, die mit ihren Tieren nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen wollen. Diese Länder können noch fünf Jahre lang zusätzliche Auflagen fordern wie Bluttests, aber auch Zecken- und Bandwurmbehandlungen

Eine zusätzliche Änderung gibt es hinsichtlich Jungtieren (Welpen) unter 3 Monaten: Während alle EU-Mitgliedstaaten, außer die oben erwähnten Staaten, eine Einfuhr ohne erfolgter Tollmutimpfung bis zu einem Alter von 3 Monaten akzeptieren, wurde dieses Abkommen von ITALIEN zurückgenommen, d.h. bei der Einreise nach Italien ist auch ein Tier unter 3 Monaten einer Tollwutimpfung zu unterziehen!

Anstelle der vielen Bescheinigungen für Impfungen von Haustieren tritt mit 3. Juli 2004 ein einheitlicher "EU-Heimtierpass". Dieser Ausweis, versehen mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems, ist ab diesem Zeitpunkt bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen mitzuführen und bei Übertritt in ein anderes EU-Land vorzuweisen. Im Heimtierpass muss eine Tollwutimpfung bestätigt sein.


Symbolbild

Schweden, Irland und Großbritannien verlangen weitere Schutzmaßnahmen wie z.B. Vorkehrungen gegen Zecken und Bandwürmer. Der blaue Ausweis wird auch Angaben über weitere (nicht vorgeschriebene) Impfungen und über die veterinärmedizinische Vorgeschichte des Tieres enthalten. Das Dokument wird in Englisch und in der Amtssprache des ausstellenden Landes ausgestellt.

Der "Pet pass" kostet einmalig EUR 15 (Österreich)
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA "EU-PASS"

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, zu dessen Ausstellung jeder freiberuflich tätige Tierarzt, sowie die Veterinärmedizinische Universität ermächtigt sind.

Der Preis wurde in der Einfuhr- und Binnenmarkverordnung 2001 BGBl. II Nr. 355/2001, zuletzt geändert durch BGBl II Nr. 266/2004, mit Euro 15,- festgesetzt. Dieser Preis darf weder über- noch unterschritten werden. Sämtliche tierärztliche Dienstleistungen wie Chippen, Registrieren, Impfen u.s.w. sind nach der tierärztlichen Honorarordnung gesondert zu berechnen. Der EU-Heimtierausweis gilt als Bescheinigung.
Danach gilt: Bescheinigungsbefugte (in diesem Fall die zur Ausstellung des Heimtierpasses ermächtigten Tierärzte) dürfen nichts bescheinigen, was außerhalb ihrer persönlichen Kenntnis oder ihrer Zuständigkeit liegt. Sie dürfen auch keine Blankoausweise oder unvollständig ausgefüllte Ausweise unterzeichnen. Angaben im Heimtierausweis sind vor jedem neuen Eintrag zu überprüfen. Es kann aber ein Ausweis aufgrund einer anderen Bescheinigung oder Urkunde (z.B. bereits vorhandener Impfpass) ausgestellt und unterzeichnet werden. Dabei muss dem Tierarzt das jeweilige Dokument vorliegen, bevor er den Heimtierausweis unterzeichnet.

Für welche Tiere gilt der EU-Heimtierausweis?
Für Hunde, Katzen und Frettchen als mögliche Tollwutüberträger für Reisen innerhalb und außerhalb der EU.

Wo ist der Titel eines Tierhalters einzutragen?
Der Titel ist als Namensbestandteil unter "Nachname" einzutragen.

Was ist bei Mischlingshunden unter "Rasse" einzutragen?
Der Eintrag "Mischling" reicht; sofern die Mischlingsart bekannt ist (z.B. Schäfermischling) kann das angeführt werden.

Was kann die Tierärztin bzw. der Tierarzt eintragen?
Alles, was innerhalb seiner persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt. Das heißt von ihm durchgeführte Impfungen und Untersuchungen, aber auch durch entsprechende, vorliegende Dokumente (wie z.B. einen internationalen Impfpass) nachgewiesene Impfungen bzw. Untersuchungen. Auch die Übertragung der Tätowiernummer ist möglich, wenn sie eindeutig zu lesen ist.

Wann brauche ich eine Tollwuttiterbestimmung?
Seit 3. Juli 2004 brauchen Hunde, Katzen und Frettchen für Reisen innerhalb der EU zusätzlich zur Tollwutimpfung für Großbritannien, Irland und Schweden eine Tollwuttiterbestimmung.
Auch für die Rückreise aus vielen Drittstaaten in die EU ist eine Tollwuttiterbestimmung, die bereits in Österreich vorgenommen und in den EU Heimtierausweis eingetragen wurde, erforderlich. Bei regelmäßiger Tollwutimpfung muss die Titerbestimmung nur einmal vorgenommen werden. Umfangreiche Details dazu sind auf der Homepage www.bmgf.gv.at zu finden oder telefonisch im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Veterinärabteilung, Telefon 01/711 00-0 (Österreich) zu erfragen.

Ab wann ist der EU - Heimtierausweis auszustellen?
Verpflichtend vorgeschrieben ist die Ausstellung ab 3. Juli 2004. Es gibt allerdings vorerst bis 1. Oktober 2004 Übergangsbestimmungen. Das heißt, der EU-Heimtierausweis wird ab sofort anerkannt (seit 3. Juli 2004).

Sollen Tollwutimpfungen, die vor dem 1. Oktober 2004 vorgenommen wurden, in den EU-Heimtierausweis übertragen werden?
Der alte Impfpass gilt für die Dauer der Gültigkeit der Tollwutimpfung (1 Jahr). Die Impfung kann in den EU-Heimtierausweis übertragen werden, wenn deren Gültigkeit außer Zweifel steht. Es wird empfohlen, die Tollwutimpfung in den neuen EU Heimtierausweis zu übertragen, da dieser wegen der zwingend vorgeschriebenen Identifizierung ohnehin auszustellen ist.

Wer füllt die Punkte IX und X aus?
Die Punkte IX und X sind ausschließlich vom Amtstierarzt auszufüllen.
Was ist bei Impfungen unter "gültig bis" einzutragen? Die Gültigkeit des Impfschutzes (bei Tollwutimpfung in Österreich 1 Jahr) und nicht das Ablaufdatum der Impfstoffe.

Müssen Aufzeichnungen über die Abgabe der einzelnen Ausweise geführt werden?
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht für den ausstellenden Tierarzt hierzu nicht. Doch wird von der Österreichischen Tierärztekammer im Rahmen der GVP (Good Veterinary Practice) ein Vermerk in der Patientenkartei empfohlen. Von allen anderen Dokumentationen, sowie dem Meldungswesen und den Statistiken für das BM für Gesundheit und Frauen werden die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte von der Österreichischen Tierärztekammer unter Wahrung des Datenschutzes für den einzelnen niedergelassenen Tierarzt völlig entlastet.

Gibt es einen Unterschied zwischen "ermächtigter" Tierarzt und "Tierarzt"?
Nein, das ist in Österreich deckungsgleich. Die Tierärztekammer hat dafür gesorgt, dass alle niedergelassenen Tierärzte ausstellungsberechtigt sind. (Ausnahme Punkte IX und X, die gelten für den Amtstierarzt).

Kann ein Nicht-EU-Bürger, der mehrere Jahre mit seinem Tier in Österreich lebt, für sein Tier einen EU-Heimtierausweis erhalten?
Ja, wenn die Tierärztin oder der Tierarzt die erforderlichen Untersuchungen und Impfungen durchführt, oder diese durch Dokumente wie z.B. einen internationalen Impfpass nachgewiesen wurden.

Wozu ist der Heimtierausweis durchnummeriert?
Es ist von der EU gefordert und bewirkt die Einmaligkeit dieses amtlichen Dokumentes. Eine Verknüpfung bis hin zum einzelnen Tierhalter ist zwar leider nicht vorgesehen, wird aber im Regelfall durch die Registrierung des Chips, z. B. bei animaldata.com, hergestellt

   



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